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Allgemeine Geschäftsbedingungen HAZET Serviceleistungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Serviceleistungen einschließlich Reparaturen, Kalibrierungen sowie Justierungen, die die HAZET-WERK Hermann Zerver GmbH & Co. KG (nachfolgend: „HAZET“) erbringt. Für den Verkauf von HAZET-Produkten gelten ausschließlich die gesonderten HAZET Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
  2. Allen Angeboten und Leistungen von HAZET liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“) zugrunde. Eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden im Sinne der §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von HAZET oder der für HAZET handelnden Personen werden diese nicht Vertragsinhalt.
  3. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die HAZET mit ihren Kunden über die Erbringung von Serviceleistungen schließt. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit etwas anderes nicht bestimmt ist. Gemäß § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Angebote, Zustandekommen des Vertrages

  1. Angebote von HAZET sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge zur Erbringung von Serviceleistungen kann HAZET innerhalb von 14 Tagen annehmen. Der Kunde ist insoweit mindestens für diesen Zeitraum an seinen Auftrag gebunden. Der Auftrag, aus dem sich Umfang und Inhalt der zu erbringenden Serviceleistungen ergibt, gilt als angenommen, wenn er von HAZET gegenüber dem Kunden schriftlich per Brief oder eMail bestätigt wird.
     
  2. An den zum Angebot ggf. gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und dergl.) behält sich HAZET Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie zur Weitergabe bestimmt sind. Anderenfalls sind sie HAZET auf Verlangen zurückzugeben.
  3. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen technischen Angaben verstehen sich lediglich als Information zur Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung. Sie sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Leistungen vermitteln. Sie enthalten keine Erklärungen, sonstige Zusicherungen oder Garantien und werden nicht Vertragsbestandteil.

III. Preise / Zahlungsbedingungen

  1. Preise verstehen sich netto zuzüglich MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe.

  2. Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei HAZET. Werden Zahlungsziele vom Kunden nicht eingehalten, ist die jeweilige Forderung mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 in Verbindung mit § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt hiervon unberührt.

  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HAZET anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  4. Erhält HAZET Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder erfährt HAZET, dass sich der Kunde sonst wie vertragswidrig verhält, ist HAZET berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

  5. Alle Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen bzw. aus den von ihnen erfassten Verträgen können, mit Ausnahme von Geldforderungen, vom Kunde nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HAZET abgetreten oder übertragen werden.

IV. Lieferzeit, Entgegennahme der Ware

  1. Die von HAZET mitgeteilten Lieferfristen gelten annähernd, es sei denn, dass HAZET schriftlich eine verbindliche Lieferfrist zugesagt hat und der Kunde sämtliche zur Ausführung der Serviceleistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

  2. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder ggf. Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, rechtmäßige Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Vertragspartei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Leistung und/oder die Abnahme verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien diese Vertragspartei für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung oder Abnahme. Schadensersatzansprüche bestehen insoweit nicht.

  3. Verzögert sich die Lieferung von HAZET, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn HAZET die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Fertigstellung der vereinbarten Serviceleistungen erfolglos verstrichen ist.

  4. Teillieferungen sind aus begründetem Anlass erlaubt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

V. Transport / Gefahrenübergang

  1. HAZET versendet die im Rahmen des Auftrags überlassenen Gegenstände nach Erbringung der geschuldeten Leistungen an den Kunden per Paketdienst auf eigene Rechnung.

  2. Gefahrenübergang bei Verbrauchern Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher gemäß Artikel 1.4 dieser AGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der im Rahmen des Auftrags überlassenen Gegenstände mit Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.

  3. Gefahrenübergang bei Unternehmern Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der im Rahmen des Auftrags überlassenen Gegenstände geht, soweit der Kunde gewerblich tätiger Unternehmer gemäß Artikel 1.4 dieser AGB ist, mit der Auslieferung der Sache an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Paketdienst auf den Kunden über;

  4. Auf Wunsch des Kunden werden die im Rahmen des Auftrags überlassenen Gegenstände beim den Versand ausführenden Paketdienst gegen alle von diesem oder über diesen zu versichernden Risiken versichert.

VI. Pfandrecht / Zurückbehaltungsrecht

  1. HAZET steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

  2. Ist ein Pfandrecht nach Abs. 1 nicht entstanden, so wird HAZET für den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an den auf Basis des Auftrags überlassenen Gegenständen ausüben.

VII. Mängelansprüche des Kunden

  1. Bei Aufträgen, die Werkleistungen zum Inhalt haben, stehen dem Kunde, der Verbraucher im Sinne der Regelung unter obigem Artikel 1 Abs. 4 ist, die gesetzlich vorgesehenen Mängelansprüche ungekürzt zu.
  2. Bei Aufträgen, die Werkleistungen zum Inhalt haben, stehen dem Kunde, der Unternehmer im Sinne der Regelung unter obigem Artikel 1 Abs. 4 ist, die Mängelrechte im Sinne des § 634 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu:

  3. HAZET haftet innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten, beginnend mit der Abnahme des Werkes für die Mangelfreiheit der Werkleistung.

  4. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert ist.

  5. Bei Mangelhaftigkeit der Werkleistung kann HAZET zunächst nach seiner Wahl nachbessern oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). HAZET hat das Recht, eine fehlgeschlagene Nacherfüllung zu wiederholen. HAZET kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie für HAZET mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

  6. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert, unzumutbar oder hat der Kunde HAZET erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt oder ist eine Fristsetzung entbehrlich, ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht, Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen, ist nach Maßgabe von nachfolgendem Artikel 10 beschränkt.

VIII. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung einer Garantie nach § 444 BGB, wegen Unvermögens oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer Garantie nach § 444 BGB gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von Artikel 1 Abs 4 wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, der Geschäftssitz von HAZET vereinbart. HAZET ist in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

  2. Die Rechtsbeziehung zwischen HAZET und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des Artikels 1 Abs. 4 dieser AGB gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  3. Diese Geschäftsbedingungen sind bis auf Widerruf gültig.