Die HAZET Qualitäts-Vollgarantie
In unserem Unternehmen legen wir größten Wert auf Kundenzufriedenheit und Qualität. Sollte dennoch ein Material- oder Fertigungsfehler an einem von der HAZET Qualitäts-Vollgarantie erfassten Werkzeug vorliegen, beheben wir diesen schnell und unkompliziert. Anerkannte Material- oder Fertigungsfehler werden durch eine kostenlose Reparatur oder durch Ersatz mit einem fehlerfreien Produkt reguliert – gegebenenfalls auch durch ein Nachfolgemodell.
Unsere Produkte unterliegen während des Beschaffungs- und Herstellungsprozesses einer strengen Qualitätskontrolle. Für die von der HAZET Qualitäts-Vollgarantie erfassten Werkzeuge gewähren wir eine Vollgarantie bei Material- und Fertigungsfehlern. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch die HAZET Qualitäts-Vollgarantie nicht eingeschränkt.
Liegt ein anerkannter Material- oder Fertigungsfehler vor, reparieren wir das Werkzeug kostenlos. Ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzen wir das Werkzeug entsprechend den Bedingungen der HAZET Qualitäts-Vollgarantie.
So funktioniert es:
- Liegt aus Deiner Sicht ein Material- oder Fertigungsfehler vor, schick uns bitte das Werkzeug über Deinen Fachhändler zu.
- Das Werkzeug wird von unseren Fachleuten überprüft.
- Bestätigt sich der Material- oder Fertigungsfehler, reparieren wir das Werkzeug kostenlos oder ersetzen es.
Von der HAZET Qualitäts-Vollgarantie ausgeschlossen sind:
- Adapter,
- normale Abnutzung und Ermüdungsbruch,
- Verschleißteile,
- Schäden oder Funktionsausfälle infolge mangelnder Wartung und Pflege,
- Schäden oder Funktionsausfälle durch nicht vorschriftsmäßigen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch,
- Werkzeuge, die aufgrund hohen Alters nicht mehr funktionstüchtig sind.
Für die bestimmungsgemäße Verwendung sind die jeweilige Bedienungsanleitung, die produktspezifischen Sicherheitsvorschriften und unsere allgemeinen Sicherheitshinweise zu beachten.
Was verstehen wir unter einem „nicht bestimmungsgemäßen“ Gebrauch?
- Die Überschreitung der normalen oder vorgeschriebenen Belastbarkeit des Werkzeugs, z. B. bei Steckschlüsseleinsätzen durch die Reduzierung der maximal zulässigen Belastbarkeit des Vierkants beim Einsatz von Adaptern oder durch den Gebrauch eines Seitenschneiders auf zu hartem Draht.
- Das Bearbeiten von Stahl mit übermäßiger Härte mit einem Meißel oder Körner.
- Der Gebrauch eines Durchtreibers für einen nicht bestimmungsgemäßen Zweck.
- Der Weitergebrauch von Werkzeugen, die bereits beschädigt oder defekt sind.
- Die Betätigung von Schrauben oder Muttern mit Steckschlüsseln einer nicht passenden Größe.
- Die Verwendung von Werkzeugen, die verändert wurden.
- Der Einsatz von verchromten Steckschlüsseln auf Schlagschraubern, wenn diese Steckschlüssel ausschließlich für die Handbetätigung vorgesehen sind.