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Anlieferungsbedingungen HAZET

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

2. Verpackung

2.1 Allgemeines
2.2 Packstück
2.3 Kennzeichnung
2.4 Rohmaterial Ladehilfsmittel
2.5 Ladehilfsmittel
2.5.1 Standardisierte Ladehilfsmittel

3. Lieferung

3.1 Anlieferzeiten / Warenannahme – Anlieferorte
3.2 Anlieferung
3.3 Liefertermin und –menge
3.4 Warenbegleitpapiere
3.4.1 Lieferscheine
3.4.2 Packlisten

4. Schlussbestimmung

 

Die HAZET-Einkaufsbedingungen sind abrufbar unter www.hazet.de.

I. Allgemeines

Die Bedingungen für Verpackung und Lieferung sollen, im Einvernehmen zwischen HAZET-WERK und dem Lieferanten, die allgemeinen Anforderungen an Verpackung und Lieferung regeln bzw. festlegen.

 

II. Verpackung

2.1 Allgemeines

Bei jeder Lieferung sind die Materialien ordnungsgemäß zu verpacken, dass gemäß ihrer Art und Beschaffenheit eine Beschädigung und Beeinträchtigung ihrer weiteren Verwendung/Verarbeitung vermieden wird. Die Waren müssen sicher vor Beschädigungen von außen sowie vor gegenseitigen Beeinträchtigungen sein. Die Verpackung soll auf ein zweckmäßiges Maß beschränkt sein. Die Verwendung von so genannten Hinweis- und Gefahrensymbolen (z.B. Glassymbol für zerbrechlich) ist ausdrücklich gestattet. Die Verwendung von Verpackungs-Füllstoffen ist so zu gestalten, dass diese recyclingfähig und sortenrein sind. Die Verpackungs-Füllstoffe sind nach ökologischen Gesichtspunkten grundsätzlich zu optimieren. Werden nicht recyclingfähige Materialien angeliefert wird die Entsorgung belastetet oder eine Entsorgungspauschale berechnet.


2.2 Packstück

Als Packstück wird die kleinste Handlungseinheit, i.d.R. Karton, Schachtel oder Umschlag/Beutel definiert. Pro Packstück nur ein Artikel (sortenrein) verpacken – KEINE Mischpackstücke. Ein Packstück darf max. 15 kg wiegen.


2.3 Kennzeichnung

Jedes Packstück ist mit folgenden – deutlich lesbaren – Angaben (Schriftgröße mind. 0,3 cm/12 Schriftpunkte), in Form eines Etiketts, zu versehen:

Beispiel für Muster-Etikett Packstück:
HAZET-Material-Nr.: 103005 / Blech-EN10130-DC03-A-
Bezeichnung: Oel-1,0x1500x3000
Menge: 3000 / ME: kg
HAZET-Bestell-Nr.: 525333

Beispiel für Muster-Etikett Ladehilfsmittel:
Fa. Mustermann, Musterstrasse 1, 44444 Musterstadt
Empfänger:
HAZET-WERK
Werk 3 / Warenannahme
Am Langen Siepen 13-15
42857 Remscheid
HAZET-Bestell-Nr. 525333
Gewicht (brutto): 3000 kg / 1 Palette


2.4 Rohmaterial

  • Bunde:
    Bundgew. max. 2 to., Enden farbig, lt. Angabe in der Bestellung gekennzeichnet, pro Bund 1 Etikett mit Chargennummer, Qualität, Abmessung, Menge, Lieferdatum
  • Tafeln ab Mittelformatgröße:
    genagelte Paletten, 4 Längshölzer, 6 Querhölzer, Querschnitt der Hölzer ca. 90 x 70 mm, Länge ca. 10 mm kleiner als der Zuschnitt, Hölzer nicht über Paketbreite und Länge, Kantenschutz in der Länge geteilt Max. 3 To.-Pakete.
  • Tafeln kleiner als Mittelformatgröße:
    genagelte Paletten, 3 Längshölzer, 5 Querhölzer, Querschnitt der Hölzer
    ca. 90 x 70 mm, Länge ca. 10 mm kleiner als der Zuschnitt, Hölzer nicht über Paketbreite und Länge, Kantenschutz in der Länge geteilt Max. 3 To.-Pakete.
  • Für Kleinstzuschnitte kann die Anzahl der Hölzer, nach Absprache mit uns, entsprechend reduziert werden.

Etwaige Hinweis- und Gefahrensymbole – z.B. Glassymbol für zerbrechlich – können unabhängig der obigen Angaben auf den Packstücken angebracht werden.


2.5 Ladehilfsmittel

2.5.1 Standardisierte Ladehilfsmittel

Waren, die per Spedition angeliefert werden, sind ausschließlich auf HAZET-konformen Ladehilfsmitteln bereitzustellen.

EURO-Gitterbox
Tara in kg: 85
Maximales Gewicht brutto in kg: 1.000
Außenmaße L x B x H (mm): 1.240 x 835 x 970
Innenmaße L x B x H (mm): 1.210 x 800 x 800

Merkmale:
Die Vorderseite der EURO-Gitterbox trägt links unten eine Plakette mit folgenden Angaben:

  • Warenzeichen des Europäischen Palettenpools
  • Warenzeichen der Deutschen Bundesbahn
  • Stempelaufdruck der Y-Nummer (Immatrikulationsnummer)
  • EPAL-Qualitätsprüfplakette
  • Gewichtsangabe, Laderauminhalt
  • Herstellerangabe


EURO-Flachpalette
Tara in kg: 25
Maximales Gewicht brutto in kg: abhängig von der Stapelhöhe
Stapelhöhe 1,20 / 1.000 kg brutto
Außenmaße L x B x H (mm): 1.200 x 800 x 144


Merkmale
An der Vorderseite der EURO-Holzpalette befinden sich auf den Klötzen folgende Angaben:

  • Auf dem linken Eckklotz:
    Das Brandzeichen z. B. der Deutschen Bahn AG, das DB-Zeichen
  • Auf dem Mittelklotz:
    Die Buchstaben D (Deutschland), PL (Polen) etc. /Hersteller-Code, aus Herstellerliste mit EPAL-Zulassung erkennbar.
    Das Brandzeichen der European Palett Association, das EPAL-Zeichen
    Die EPAL-Prüfklammer
  • Auf dem rechten Eckklotz:
    Das Brandzeichen des Europäischen Paletten-Pools der nationalen Bahn, das EUR-Zeichen

 

III. Lieferungen

3.1. Anlieferzeiten / Warenannahme - Anlieferorte

Werk 1:
HAZET-WERK
Güldenwerther Bahnhofstr. 25-29
42857 Remscheid

Mo. – Do. vormittags 07:00 – 09:00 Uhr und 09:15 bis 12.00 Uhr
nachmittags 12.30 – 14.00 Uhr
Fr. 07:00 – 09:00 Uhr und 09:15 bis 11.15 Uhr

Werk 2:
HAZET-WERK
Industriestr. 46
52525 Heinsberg (Rhld.)

Mo. – Do. vormittags 07:00 – 09:00 Uhr und 09:15 bis 12.00 Uhr
nachmittags 12.30 – 14.00 Uhr

Werk 3:
HAZET-WERK
Am Langen Siepen 13-15
42857 Remscheid

Mo. – Do. vormittags 07:00 – 09:00 Uhr und 09:15 bis 12.00 Uhr
nachmittags 12.30 – 14.00 Uhr
Fr. 07:00 – 09:00 Uhr und 09:15 bis 11.15 Uhr

Abweichungen entnehmen Sie bitte unseren Bestellungen.

 

3.2 Anlieferung

Die Anlieferung muss gemäss Angaben aus unserer Bestellung erfolgen. Die Lieferanschrift (Anlieferort), Abladestelle und Empfänger/Verwender sind einzuhalten. und auf den Lieferpapieren (i.d.R. Lieferschein und Frachtbrief) anzugeben (vgl. auch Punkt 3.4). Bei HAZET werden grundsätzlich tauschfähige Europool-Flachpaletten (80x120 cm) mit den Frachtführern getauscht. Die Abrechnung von Tauschgebühren durch Frachtführer an HAZET sind nicht gestattet.

3.3 Liefertermin und –menge

Liefertermin und Liefermenge sind gemäß Bestellung einzuhalten, grundsätzlich ist eine Terminverschiebung nur durch eine Bestelländerung (schriftlich oder telefonisch) möglich, Teillieferungen sind zu minimieren. Lieferungen über 2 Lademeter (entspricht ca. 4 Paletten 80 x 120 cm) müssen spätestens 2 Arbeitstage vor geplantem Anliefertag avisiert werden.

3.4 Warenbegleitpapiere

3.4.1 Lieferscheine

Die Lieferscheine sind bei Sendungen den Versandpapieren, bei Sendungen mit mehreren Packstücken einem entsprechend gekennzeichneten Packstück beizufügen.
Günstig ist beispielsweise die Verwendung von außen angebrachten Versandtaschen.
Folgende Angaben sind auf dem Lieferschein mindestens erforderlich:

  • Lieferantennummer
  • Lieferscheinnummer
  • Lieferanschrift
  • Abladestelle
  • Empfänger/Kommission, wie in unserer Bestellung angegeben
  • Bestell-Nr. HAZET pro Bestellposition
  • Artikelbezeichnung
  • HAZET-Material-Nr. je Artikel
  • Menge und –einheit je Artikel (Mengeneinheit gemäß unserer Bestellung)
  • Anzahl Ladehilfsmittel oder Packstücke
  • (z.B. Sendung besteht aus Packstücken/Ladehilfsmitteln)
  • Gewicht in kg (brutto/netto)

3.4.2 Packlisten

Packlisten geben in knapper Form den Inhalt eines Packstückes einer Sendung wieder. Sie enthalten folgende Informationen:

  • HAZET-Bestellnummer
  • Bestelldatum
  • HAZET-Materiallnummer
  • Artikelbezeichnung
  • Gelieferte Menge
  • Anzahl Packstücke
  • Bei Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern (Drittländer, wie z.B. Schweiz, Norwegen), ist neben den Lieferpapieren auch eine Zollrechnung beizufügen. Diese Zollrechnung muss identisch zu den Lieferpapieren und Handelsrechnung (Lieferantenrechnung) sein. Es dürfen keine abweichenden Beträge oder Mengen zwischen Zoll- und Handelsrechnung sein, da es ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Importabwicklung kommen kann.

IV. Schlussbestimmung

Im Zuge einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit HAZET, fordern wir Sie – unseren Lieferanten – auf, sich an diese Richtlinien zu halten.
Dieses allgemeine Regelwerk für Verpackung und Lieferung zeigt die grundsätzlichen Bedingungen und Anforderungen auf. Im Einzelfall kann diese Vereinbarung, in Abstimmung mit HAZET modifiziert werden. Eine solche Modifikation ist separat schriftlich zu vereinbaren.
Bei Bedarf können kurzfristig Lieferantenaudits durchgeführt werden.

Remscheid, den 20.09.2010
HAZET-WERK GmbH u. Co. KG
Abteilung Beschaffung
Wir werden alle unsere Anlieferungen entsprechend diesen Richtlinien vornehmen.